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Der Gesellschafterstreit

Wenn sich Gesellschafter streiten, ist der Untergang des Unternehmens nicht weit.

Wer uns rechtzeitig beauftragt, verliert weniger als der andere. Und kann dadurch gewinnen.  

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beim Thema Gesellschafterstreit?

Bis das der Tod uns scheidet? Rosenkrieg unter Gesellschaftern!

Am Anfang war alles gut. Aber jetzt sieht es anders aus: Ständiger Streit, Rumgeschreie, strafende Ignoranz, gegenseitige Vorwürfe, Knüppel-zwischen-die Beine-werfen, direkte Abwerbung von Kunden.

Sie können den anderen – zu Recht - nicht mehr ertragen. Alle geht vor die Hunde, das Lebenswerk zerschellt an der Ignoranz des anderen. Eheleute haben es gut: die greifen hier zur Scheidung. Gesellschafter hingegen sind zusammen eingesperrt – ohne Fluchtmöglichkeit.

Wir zeigen, wie Sie solchen Situationen vormeiden können. Sie müssen solche Situationen vermieden. Von Beginn an.  

Gesellschafterstreite sind gefährlich, das Firmenvermögen, oft die eigene Lebensleistung, steht auf dem Spiel. Insbesondere bei 50:50 Beteiligungen droht ein ruinöser Stillstand der Gesellschaft. Gemeinsame Entscheidungen sind unmöglich, denn bei jeder Beschlussfassung entsteht eine „Pattsituation“.

Das muss präventiv durch Vertragsklauseln verhindert werden.

Hier 2 gute Klauseln:

„Russian-Roulette-“ oder die „Texas-Shoot-Out“ Klausel.

Bei beiden Klauseln bleibt am Ende nur einer übrig. Echte Duelle für echte Gesellschafter:

 

Russian-Roulette-Klausel:

Sie bieten Ihrem Mitgesellschafter den Verkauf Ihrer Anteile zu Ihrem frei ermittelten Preis an. Der Revolver liegt nun bei Ihrem Mitgesellschafter.

Er hat die Wahl. Er nimmt das Angebot an, zahlt und Sie sind raus. Oder: Er muss Ihnen seine Anteile zu dem von Ihnen zuvor genannten Preis selbst verkaufen. Sie zahlen und Ihnen gehört die Gesellschaft alleine. Ihr Partner ist raus.

 

Texas-Shoot-Out-Klausel:

Etwas feiner als das „Russian-Roulette“. Sie bieten Ihrem Mitgesellschafter an, dessen Anteile zu einem frei von Ihnen ermittelten Preis zu kaufen. Der Revolver liegt nun bei Ihrem Mitgesellschafter.

Entweder er nimmt das Angebot an und er ist raus.

Oder:

Er macht Ihnen ein höheres Angebot, um Ihre Anteile zu kaufen. Nun sind Sie wieder am Abzug. Angebot annehmen und raus sein? Oder ein höheres Angebot unterbreiten?

Die Auktion geht so lange weiter, bis einer zuschlägt. Beide Klauseln ermöglichen eine schnellere und fairere Trennung vom Mitgesellschafter. Wer gehen muss, ist schnell geklärt. Ohne Emotionen und Geplänkel.

Klingt das spannend? Dann schicken Sie uns Ihren Gesellschaftervertrag. Wir prüfen Ihre Krisen-Klauseln und machen Ihren Vertrag krisenfest.

 

Wenn es für Krisen-klauseln längst zu spät ist?

Sie streiten sich schon mit Ihrem Mitgesellschafter und stellen fest, dass Sie keine Krisen-Klauseln im Gesellschaftsvertrag haben?

Dann wird es höchste Zeit, sich von Profis wie unseren Anwälten unterstützen zu lassen.

Wir sind in Verhandlungstaktik geschult und ausgebildet. Wir haben besondere Erfahrung darin, in hochexplosiven Verhandlungssituationen für unsere Mandanten sehr gute Ergebnisse zu verhandeln. Dabei muss nicht zwangsläufig die Gegenseite verlieren. Es können sogar beide gewinnen, und das macht es einfacher, schnell zu einem guten Ergebnis zu gelangen.

Rufen Sie uns an, bevor ihr Schiff kentert.

 

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