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Handelsrecht

Im Handelsrecht geht es darum, die richtigen Verträge zu schließen. Die richtigen Ansprüche aus den Verträgen zu ziehen und unberechtigte Ansprüche auszuschließen. Es geht um die Durchsetzung eigener Ansprüche (Dienste/Werke) aus dem Vertrag, am Ende um die Zahlung oder eben Nichtzahlung der Gegenleistung, je nachdem, wen wir vertreten.

Sie benötigen Unterstützung im Handelsrecht?

Anwältinnen und Anwälte für Handelsrecht

Im Handelsrecht helfen wir Unternehmen bei unterschiedlichsten Themen. Egal ob Verhandlung von Verträgen und deren schriftlichen Fixierung oder der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen: Wittig Ünalp löst Ihre Probleme im Handelsrecht.

Mit Kanzleistandorten in Berlin, Bremen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, München und Nürnberg sind wir deutschlandweit vertreten. Mit mittlerweile 25 Jahren Erfahrung und über 35 Anwältinnen und Anwälten in verschiedensten Rechtsgebieten sind wir die richtige Kanzlei für Sie. Kontaktieren Sie uns jetzt!

Unsere Expertise im Gesellschaftsrecht:

Verträge verhandeln

Im Handelsrecht helfen wir Unternehmen, wichtige Verträge mit dem oder den jeweiligen Vertragspartnern zu verhandeln. Wir begleiten die Geschäftsführung zu den Vertragsverhandlungen und füllen so die uns jeweils zugeordnete Rolle aus. 

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Verträge schriftlich fixieren

Sind Verträge verhandelt und wurde Einigkeit über die Inhalte des Vertrages erzielt, geht es darum, Verträge schriftlich zu fixieren. Wir fixieren schriftlich Verhandlungsergebnisse in durchsetzbare Verträge und zwar ausschließlich im Interesse unserer Mandanten.

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Ansprüche aus Verträgen durchsetzen

Ist der Vertrag geschlossen sollte unser Arbeit als Juristen erledigt sein. Das ist der beste aller Fälle.

Immer wieder kommt es jedoch dazu, dass Verträge (ob von uns gestaltet/fixiert oder vom Mandanten ist dabei egal) nicht so durchgeführt werden, wie es vereinbart war. Unsere Aufgabe ist es dann, für unseren Mandanten zu prüfen, ob der Vertrag ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Sollte das Ergebnis der Prüfung sein, dass der Vertrag nicht so umgesetzt wird, wie dies vereinbart war, übernehmen wir die Verhandlung mit dem Vertragspartner mit dem Ziel, dass der Vertragspartner den Vertrag vertragsgerecht umsetzt.

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Ansprüche aus Verträgen abwehren

Sollte der Vertragspartner unseres Mandanten Ansprüche aus einem Vertrag geltend machen, ist es unsere Aufgabe, zunächst prüfen, ob diese Ansprüche bestehen.

Bestehen die behaupteten Ansprüche nicht, ist mit der Gegenseite zu besprechen und zu verhandeln, wie mit diesen (behaupteten, nicht bestehenden) Ansprüchen umgegangen wird.

Ziel ist immer, eine streitige Auseinandersetzung zu verhindern, denn nicht immer ist ein gerichtliches Verfahren die schnellste und kostengünstigste Lösung zu Klärung vertraglicher Streitigkeiten. Ist aber keine andere Lösung möglich, vertreten wir unsere Mandanten vor Gericht und wehren unberechtigte Ansprüche ab.

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Zwangsvollstreckung

Nachdem alle Ansprüche tituliert wurden, also durch das Gericht sicher festgestellt wurde, dass man die eingeklagten Ansprüche auch hat, zahlt der Gegner manchmal immer noch nicht. Das rechtskräftige Urteil alleine bringt einem keinen Erfolg, erst die erfolgreiche Durchsetzung des Urteils bringt die Befriedigung, die man zu Beginn des Prozesses anstrebte.

Jetzt geht es darum, den Gegner zur Zahlung zu zwingen, ihm praktisch das Geld legal wegzunehmen, ob er will oder nicht. Ob das die Kontenpfändung ist, die Forderungspfändung, Pfändung von Sachen oder die Lohnpfändungen bis hin zur Versteigerung von Immobilienvermögen - unserem Zwangsvollstreckungsteam ist hier nichts heilig.

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"Wir sind immer ein schwerer Gegner!"

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Kontakt

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

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