Im Handelsrecht geht es darum, die richtigen Verträge zu schließen. Die richtigen Ansprüche aus den Verträgen zu ziehen und unberechtigte Ansprüche auszuschließen. Es geht um die Durchsetzung eigener Ansprüche (Dienste/Werke) aus dem Vertrag, am Ende um die Zahlung oder eben Nichtzahlung der Gegenleistung, je nachdem, wen wir vertreten.
I. Verträge verhandeln
II. Verträge schriftlich fixieren
III. Ansprüche aus Verträgen durchsetzen
IV. Ansprüche aus Verträgen abwehren
V. Zwangsvollstreckung
Im Handelsrecht helfen wir Unternehmen, wichtige Verträge mit dem oder den jeweiligen Vertragspartnern zu verhandeln. Wir stehen als Brainstorming-Partner der Geschäftsführung zur Seite, arbeiten heraus, was wirklich wichtig ist und erarbeiten zusammen mit unserem Mandanten die richtige Strategie, den Vertrag so zu verhandeln, dass das Ergebnis möglichst dem entspricht, was man erreichen möchte.
Wir begleiten die Geschäftsführung zu den Vertragsverhandlungen und füllen so die uns jeweils zugeordnete Rolle aus. Wir führen auf Wunsch für die Geschäftsführung auch alleine Vertragsverhandlungen, gegebenenfalls mit weiteren Verhandlern des Unternehmens. Je nachdem, wie das weitere Verhandlungsteam zusammengestellt wird (siehe auch Verhandlungstaktik).
Sind Verträge verhandelt und wurde Einigkeit über die Inhalte des Vertrages erzielt, geht es darum, Verträge schriftlich zu fixieren. Ein großer Fehler ist unserer Meinung nach, dass man die Fixierung des Vertrages der Gegenseite überlässt. Zwar ist die Erstellung eines eigenen Vertrages mit einem höheren Aufwand verbunden, allerdings ist dann sichergestellt, dass wirklich nur das im Vertrag steht, was man selber wollte.
Es ist so an der Gegenseite, herauszufinden, mit welchen Klauseln sie nicht einverstanden ist und ist in der Begründungspflicht. Man findet dann auch gut heraus, worauf es der Verhandlungspartner abgesehen hat, was diesem wichtig ist.
Wir fixieren schriftlich Verhandlungsergebnisse in durchsetzbare Verträge und zwar ausschließlich im Interesse unserer Mandanten.
"Wir sind immer ein schwerer Gegner!"
Sollte der Vertragspartner unseres Mandanten Ansprüche aus einem Vertrag geltend machen, ist es unsere Aufgabe, zunächst prüfen, ob diese Ansprüche bestehen.
Bestehen die behaupteten Ansprüche nicht, ist mit der Gegenseite zu besprechen und zu verhandeln, wie mit diesen (behaupteten, nicht bestehenden) Ansprüchen umgegangen wird.
Ziel ist immer, eine streitige Auseinandersetzung zu verhindern, denn nicht immer ist ein gerichtliches Verfahren die schnellste und kostengünstigste Lösung zu Klärung vertraglicher Streitigkeiten. Ist aber keine andere Lösung möglich, vertreten wir unsere Mandanten vor Gericht und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
Nachdem alle Ansprüche tituliert wurden, also durch das Gericht sicher festgestellt wurde, dass man die eingeklagten Ansprüche auch hat, zahlt der Gegner manchmal immer noch nicht. Das rechtskräftige Urteil alleine bringt einem keinen Erfolg, erst die erfolgreiche Durchsetzung des Urteils bringt die Befriedigung, die man zu Beginn des Prozesses anstrebte.
Jetzt geht es darum, den Gegner zur Zahlung zu zwingen, ihm praktisch das Geld legal wegzunehmen, ob er will oder nicht. Ob das die Kontenpfändung ist, die Forderungspfändung, Pfändung von Sachen oder die Lohnpfändungen bis hin zur Versteigerung von Immobilienvermögen - unserem Zwangsvollstreckungsteam ist hier nichts heilig.
Unsere ZV-Abteilung arbeitet extrem professionell, schnell, effektiv und immer mit wirtschaftlichem Augenmaß in – wenn gewünscht – enger Abstimmung mit unseren Mandanten. Vergessen Sie "Moskau Inkasso" (hat der Partner Wittig mit einem Mandanten vor über 10 Jahren (Arzt) mal tatsächlich ausprobiert – katastrophal schlecht), unsere ZV-Abteilung ist erfolgreicher. Und legal!
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Wir helfen – sofort!