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Erbrecht

„Nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuern“. Benjamin Franklin, Gründervater der USA, wusste schon 1789, was auch heute noch sicher ist. Der Tod und die Steuern. Deshalb sind wir Spezialisten im Erbrecht. Tod und Steuern.

Sie brauchen Unterstützung zum Thema Erbrecht oder Steuern?

Richtig sterben und richtig erben

Wir sind Fachanwälte, auch im Erbrecht. Wir haben Kanzleien in

  • Hamburg
  • Bremen
  • Hannover
  • Berlin und
  • Köln.

Wir beraten bundesweit. Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Wir sind Fachanwälte in wichtigen Bereichen, wenn es um erben und vererben geht:

  • Erbrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • Miet- und WEG - Recht (Immobilienrecht),
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Versicherungsrecht
  • und Steuern: Wir haben Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Verbund.

Wir sind die Kanzlei, der Sie sich vertrauensvoll zuwenden können, wenn es um Ihr Erbe geht, das Sie hinterlassen wollen und auch, wenn Sie selbst nach einem Erbfall erben wollen oder den Pflichtteil einfordern müssen.

  1. Wir verstehen Erbrecht.

  2. Wir verstehen Immobilien.

  3. Wir verstehen Unternehmen.

  4. Wir verstehen Kapitalanlagen.

  5. Wir verstehen Steuern.

 

1. Wir verstehen Erbrecht

Natürlich arbeiten im Erbfall alle Spezialisten von Wittig Ünalp unter dem Dach unseres Erbrechtsdezernats zusammen. Die Dezernatsleiterin, Rechtsanwältin Hanna Wittig, und ihr Senior Associate/Teamleiter, Fachanwalt für Erbrecht Kolja Schlecht (auch Testamentsvollstrecker), garantieren zudem nicht nur mit ihrem Namen für die hohe Qualität der Beratung. 

Unterstützung im Erbfall

Geht es um spezielle erbrechtliche Kenntnisse, wie die

  • Geltendmachung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen des Enterbten gegenüber dem Erben,
  • die prozessuale Durchsetzung der Ansprüche,
  • die Auseinandersetzung einer bestehenden und streitigen Miterbengemeinschaft,
  • das Auslegen von Testamenten (was wollte der Erblasser im Testament tatsächlich regeln?) oder
  • der Testierfähigkeit des Erblassers und viele weitere spezielle Themen

sind unsere Anwälte und Fachanwälte im Erbrecht für Sie da.

Wir begleiten unsere Mandanten in ihrer Position als Miterbe in einer Erbengemeinschaft, als Alleinerbe oder als Enterbter.

 

Unterstützung als zukünftiger Erblasser

Regelmäßig unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Abwicklung ihrer eigenen, zukünftigen  Nachlassangelegenheiten. Wir gestalten Erbverträge, der Notar beurkundet nur noch den richtigen Inhalt, und Testamente.

Vor allem wenn es um Immobilieneigentum und Unternehmen geht, die in die nächste Generation überführt werden sollen, ist eine steuerlich optimierte, umsetzbare und für alle verständliche Gestaltung wichtig.

Bei allen Themen zur Erbschaftssteuer arbeiten wir intern immer mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der MS Wittig GmbH Wirtschaftsprüfung Steuerberatung zusammen, aber auch mit unseren Fachanwälten für Mietrecht (Immobilienrecht) und Handels- und Gesellschaftsrecht.

Dabei wird noch alles „auf Stand“ gebracht, damit einem reibungslosen, stillen, streitarmen und steuerlich optimierten Übergang nichts im Wege steht.

 

2. Wir verstehen Immobilien

Häufig gehören zu einer Erbschaft auch Immobilien. Der Anwalt, der Ansprüche aus einer Erbschaft mit Bezug zu Immobilien durchsetzen soll, sollte sich mit Immobilien auskennen. Meinen wir jedenfalls.

Er muss verlässlich prüfen können:

  • Wie wird der Wert der Immobilie taxiert,
  • Was steht in den Mietverträgen,
  • Was ist bei Gewerbevermietungen zu beachten,
  • Was ist mit den Finanzierungen,
  • Wie steht es um die Bausubstanz,
  • Wie ist eine lebzeitige Schenkung mit Nutzungsrecht zu bewerten,
  • Wie wird insbesondere eine (Erben-)Gemeinschaft mit Grundvermögen auseinandergesetzt,
  • Welche Möglichkeiten habe ich als Erbe und wie komme ich als Erbe und Miteigentümer zu meinem Geld,
  • Wie kann ich die Abwicklung beschleunigen,
  • Wie zahle ich die anderen aus (wie werde ich sie los?),
  • Wie verhandele ich das richtig? (ja, das machen wir für Sie!),
  • Bei einer Enterbung habe ich Anspruch auf den Pflichtteil: wie wird er bei der Immobilie bemessen,
  • Wie ist eine lebzeitige Schenkung auf Dritte - oder gar den Erben - zu berücksichtigen?

Das ist alles nicht nur Erbrecht. Das ist vor allem Immobilienrecht mit erbrechtlichem Einschlag; das ist Zivilrecht, das ist Mietrecht, das ist Prozessrecht und das ist die Liebe zu Immobilien. Auch ist es eine Kunst, richtig zu verhandeln, die nicht viele Anwälte beherrschen. Unsere Anwälte werden genau darauf geschult. Weil es wichtig ist.

Wir sind Anwälte, die sich seit Jahrzehnten mit Immobilien auskennen, die Fachanwalt für Miet- und WEG - Recht sind. Die Kanzleiinhaber-Familie hat selbst Immobilienvermögen in verschiedenen Städten und kennt den Markt. Als Anwälte halten wir selbst Vorträge dazu, wie man mit Immobilien umgehen sollte. Bei Immobilien können Sie uns vertrauen.

 

3. Wir verstehen Unternehmen

Manchmal werden Unternehmen vererbt.

Sinnvoll ist es dann, eine Kanzlei zu beauftragen, die sich mit Unternehmen auskennt.

  • Wie wird der Wert des Unternehmens bestimmt,
  • Wie wird ein Pflichtteil berechnet und ausbezahlt,
  • Wie soll das Unternehmen weitergeführt werden, bis es verkauft wird,
  • Wer soll das bis zum Verkauf organisieren und managen,
  • Was ist mit den Arbeitsplätzen,
  • Was ist mit dem Fuhrpark,
  • Was ist mit den Versicherungen, den Banken, den Firmenkrediten, den Steuern,
  • Wie geht man als (Mit-) Erbe eines Unternehmens damit um?

Wir als Kanzlei haben ein starkes handels- und gesellschaftsrechtliches Dezernat, wo die Anwälte den ganzen Tag damit beschäftigt sind, Unternehmer dahingehend zu beraten, wie man sich in Konfliktsituationen verhält. Sie stehen unserem Erbrechtsdezernat zur Seite, wenn wir sie brauchen.

Wir haben für alles, was mit Banken und Finanzen zu tun hat, einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Haus, auf den unsere Erbrechtler zurückgreifen können.

Wir haben für alle Versicherungsfragen die Fachanwälte für Versicherungsrecht, die prüfen, ob alles ordentlich und sicher versichert ist.

Für Firmenbewertungen haben wir unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Haus, die gesellschaftsrechtlich mit uns verbunden sind, um diese Fragen zu klären.

Als Fachanwaltskanzlei im Arbeitsrecht für Arbeitgeber wissen wir genau, wie mit den Arbeitsplätzen umgegangen werden muss, auch wenn die Firma oder Teile davon verkauft würden.

Wir sind die richtige Kanzlei, wenn es um das Erben, Vererben, Kaufen und Verkaufen von Unternehmen geht.

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4. Wir verstehen Kapitalanlagen

Auch Kapitalanlagen werden gerne vererbt. Als Kanzlei und auch als Anwälte kennen wir uns mit Kapitalanlagen aus. Wenn es Firmenwerte sind, dann ohnehin; siehe oben unter 3.

Wenn es um Investmentfonds geht, die vererbt werden sollen bzw. wurden oder um geschlossene oder offene Immobilienfonds: Auch da kennen wir uns aus. Unser Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft jeden Vertrag, der zwischen Ihnen als Erbe und einer Bank fortgeführt werden soll. Auch wenn der Erblasser Gold im Safe gehortet hat, wissen wir, wie gehandelt werden muss.

 

5. Wir verstehen Steuern

Erben ohne Steuern geht nicht.

Die Steuerbelastung muss immer im Auge behalten werden. Wir haben mit der MS Wittig GmbH Wirtschaftsprüfung Steuerberatung eine mit uns verbundenen Kanzlei, die die richtigen Ansprechpartner hat, wenn es um Erbschaftssteuern geht.

Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, vor allem Lautaro Molina und Robert Schlenther, sitzen bei uns in Hamburg und Bremen im Haus. Wir können daher bei der erbschaftssteuerlichen Expertise „einen Haken dran“ machen.

Die Erbschaftsteuererklärung bereiten wir für Sie vor und reichen sie beim Finanzamt ein. Mit Freibeträgen und abziehbaren Verbindlichkeiten kennen wir uns selbstverständlich aus.

 

Zusammenfassung:

Wer eine Fachanwaltskanzlei im Erbrecht sucht, kann sich auf uns, unsere Erfahrung, unsere Expertise und vor allen Dingen auf unsere Durchsetzungsfähigkeit und unser Verhandlungsgeschick verlassen.

Nicht nur im Erbrecht selbst, sondern auch in den einzelnen Bereichen, die vererbt und geerbt werden, kennen wir uns aus: Bei Immobilien, bei Unternehmen, bei Kapitalanlagen. Und natürlich können wir Steuern.

Kommen Sie rechtzeitig zu uns, denn nichts ist so sicher wie der Tod und die Steuern.

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Wir helfen – sofort!

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