Wer handelt, ärgert auch mal den Vertragspartner. Strafrecht wird hin und wieder vorgeschoben, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Deshalb sichern Sie unsere Strafrechtler ab. Wir machen Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Wenn Sie aber Ihren Vertragspartner oder Steuerfahnder gleich erschossen haben, dann verweisen wir Sie an einen fachkundigen Kollegen.
Wer handelt, ärgert auch mal den Vertragspartner. Strafrecht wird hin und wieder vorgeschoben, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Deshalb sichern Sie unsere Strafrechtler ab. Wir machen Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Wenn Sie aber Ihren Vertragspartner oder Steuerfahnder gleich erschossen haben, dann verweisen wir Sie an einen fachkundigen Kollegen.
Als Wirtschaftskanzlei sind wir tatsächlich nicht auf Mord, Totschlag und Körperverletzung spezialisiert. Wirtschaftsstrafrecht gehört aber selbstverständlich dazu. Im Arbeitsrecht haben wir häufig mit strafrechtlichen Tatbeständen zu tun, ob es sich um Prozessbetrug, Arbeitszeitbetrug, Mobbing, Körperverletzung im Arbeitsverhältnis, sexuelle Übergriffe im Arbeitsverhältnis, Unterschlagung oder Diebstahl handelt, all diese Delikte sind bei uns in besten Händen.
Gleiches gilt für Geschäftsführer, die meinen, sich bei unseren Mandanten bedienen zu können oder sich bestechen zu lassen. Wir klären Sachverhalte auf und üblicherweise werden Aufklärungskosten auch vom beschuldigten Arbeitnehmer übernommen werden müssen, so eines der letzten Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Themenkomplex.
Ebenso stehen wir arbeitsrechtlich als Whistleblowingstelle unseren Mandanten zu Verfügung. Und klären behauptete Straftaten auf.
Zum Wirtschaftsstrafrecht gehört auch das Steuerstrafrecht. Auch hier sind wir aktiv und unterstützen unsere Mandanten darin, ihre Unschuld nachzuweisen oder, wenn die Unschuld nicht mehr nachzuweisen ist, auf das Strafmaß Einfluss zu nehmen.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen – sofort!