Pflichtteil, Streit in der Erbengemeinschaft oder Fragen zum Testament? Unsere Fachanwälte für Erbrecht vertreten Erben bundesweit.
Fachanwälte für Erbrecht • 5 Standorte • bundesweite Beratung

Wir sind Fachanwälte in wichtigen Bereichen, wenn es um erben und vererben geht: Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Miet- und WEG - Recht (Immobilienrecht), Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Steuern (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Verbund).
Im Erbfall entstehen häufig komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen. Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten und vertreten Erben, Miterben und Enterbte bei allen Fragen rund um den Nachlass.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Auskunftsansprüchen gegenüber Erben
Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften
der Auslegung von Testamenten
der gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
Unser Ziel ist eine schnelle, klare und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Ihren Erbfall.


Eine durchdachte Nachlassplanung verhindert spätere Konflikte. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Nachlasses, insbesondere bei:
Testamenten
Erbverträgen
steueroptimierter Vermögensnachfolge
Regelungen für Immobilien und Unternehmensvermögen
Gemeinsam mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern entwickeln wir Lösungen, die rechtlich sicher und steuerlich sinnvoll sind.
Wird ein Unternehmen vererbt, sind neben dem Erbrecht auch gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtliche Fragen zu klären.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
Unternehmensbewertungen
Pflichtteilsberechnungen bei Unternehmensvermögen
Unternehmensfortführung oder Unternehmensverkauf
Regelungen für Mitarbeiter, Banken und Verträge
Dabei arbeiten unsere Erbrechtler eng mit Spezialisten aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Bankrecht und Arbeitsrecht zusammen.
Immobilien spielen bei vielen Erbschaften eine zentrale Rolle. Wir beraten unter anderem zu:
Bewertung von Immobilien im Nachlass
Aufteilung von Immobilien in Erbengemeinschaften
Auszahlung von Miterben
Pflichtteilsberechnung bei Immobilienvermögen
lebzeitigen Schenkungen mit Wohn- oder Nutzungsrechten
Unsere Anwälte verfügen zusätzlich über langjährige Erfahrung im Immobilien-, Miet- und WEG-Recht.
Auch Kapitalanlagen gehören häufig zum Nachlass. Wir beraten Sie bei der Abwicklung und Übertragung von:
Wertpapierdepots
Investmentfonds
Immobilienfonds
Edelmetallen und sonstigen Vermögenswerten
Unsere Fachanwälte prüfen Verträge mit Banken und Finanzinstituten und unterstützen bei der rechtssicheren Abwicklung.
Erbschaften haben fast immer steuerliche Auswirkungen. Gemeinsam mit unseren Steuerberatern unterstützen wir Sie bei:
steueroptimierter Nachlassgestaltung
Nutzung von Freibeträgen
Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
Kommunikation mit dem Finanzamt
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.
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