Zitat eines Gesellschafters:
„Familienunternehmen ist wichtig, möglichst nur unvermeidbare Haftungsrisiken einzugehen. Deshalb werden heute Familienmitglieder keine Geschäftsführer mehr.“
Und Sie sind oder sollen Geschäftsführer werden?
Dann müssen Sie sich über die Haftungsfragen aufklären zu lassen. Denn den Job wollen Sie nicht bleiben lassen. Aber gerne die persönliche Haftung bis zur eigenen Insolvenz. Alles verlieren - für das Unternehmen? Was bedeutet das?
Geschäftsführerhaftung bedeutet, dass wenn Sie als Geschäftsführer ihren Job nicht so machen, wie sie sollten, Sie für die Fehler mit Ihrem persönlichen Vermögen einstehen müssen.
Beispiel aus unserer Praxis:
Sie führen ein Beratungsunternehmen (Anwaltskanzlei, Bauplaner, Steuerberater, IT-Berater oder ähnliche Unternehmung). Sie haben für Vermögensschäden nach Beratungsfehlern eine Versicherungssumme von maximal € 2 Millionen mit Ihrem Versicherer vereinbart.
Ihr Unternehmen berät tatsächlich regelmäßig über Transaktionen mit einem Wert von über € 10 Millionen.
Es kommt der Tag, an dem ein Fehler passiert. Es realisiert sich ein Schaden i.H.v. € 8 Millionen.
Denn sind von den € 8 Millionen nur € 2 Millionen versichert, also € 6 Millionen nicht.
Die Firma geht deshalb in die Insolvenz, da sie keine € 6 Millionen hat.-
Der Insolvenzverwalter sucht nach einem, der dafür verantwortlich ist. Und wenn findet er? Den Geschäftsführer, also Sie!
Sie sehen sich kurzerhand einer Klage in Höhe von € 6 Million gegenüber.
Allein den Anwalt für die Verteidigung zu finden und zu bezahlen wird schwierig. Im Übrigen waren Sie nur angestellter Geschäftsführer und haben von den Gewinnen der Firma kaum profitiert. Nun sollen Sie für den Fehler eines anderen haften?
Sie streiten dann 3 Jahre vor Gericht in der 1. Instanz und gewinnen möglicherweise. Es geht in die 2. Instanz, weitere 3 Jahre ziehen ins Land.
Ihr Anwalt wird nach Stundensätzen ab 400 € aufwärts bezahlt und es erfordert viele viele Stunden, da der Insolvenzverwalter richtig Gas gibt.
Nach 6 Jahren steht fest: Sie verlieren den Prozesses.
Sie müssen alle Anwaltskosten tragen, auch die Anwaltskosten des Insolvenzverwalters.
Und die € 6 Million sind auch zu zahlen.
Natürlich haben sie keine € 6 Million und auch kein Geld mehr für Anwälte. Die private Insolvenz ist der einzige Weg. Der Auszug aus Ihrem schönen Haus folgt. Ihre Kinder ziehen jetzt zu dritt in ein Kinderzimmer. Wegen Ihrer Insolvenz wird es schwer, einen neuen Job zu finden, wo es auf finanzielle Freiheit ankommt.
Wer das nicht erleben will ist gezwungen, sein Geschäftsführer-Dienstvertrag überarbeiten zu lassen.
Er ist gezwungen, auf eine D&O Versicherung zu bestehen.
Er ist gezwungen, als Geschäftsführer richtig zu handeln und seine Pflichten zu kennen.
Er ist gezwungen, rechtzeitig und regelmäßig einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zu befragen, ob Insolvenzreife besteht.
Er ist gezwungen zu verstehen, was es heißt, Entlastung zu bekommen.
Diese Webseite kann gar nicht alle Schwierigkeiten und Haftungsfallen aufführen, die eintreten können.
Ja, werden Sie Geschäftsführer.
Aber haften Sie nicht.
Lassen Sie sich durch unsere spezialisierten Anwälte beraten, bevor Sie den Geschäftsführervertrag unterzeichnen.
Sollten Sie Ihren Geschäftsführervertrag bereits unterzeichnet haben, lassen Sie sich beraten und verhandeln Sie die einzelnen wichtigen Positionen nach. Eine Nachverhandlung und eine Haftungsbegrenzung ist häufig auch im Sinne der Gesellschafter.
Wenn Sie Gesellschafter einer Gesellschaft sind, sollten Sie nicht Geschäftsführer sein.
Wenn Sie Geschäftsführer sein wollen, dann bleiben Sie Geschäftsführer. Aber mit einem Vertrag, der Ihnen die persönliche Haftung erspart.
Sie haben sich für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung entschieden und fühlen sich deshalb sicher.
Tatsächlich sind Sie es als Geschäftsführer nicht. Lesen Sie dazu gerne obige Ausführungen für Geschäftsführer. Diese Ausführungen gelten natürlich auch für Gesellschafter-Geschäftsführer.
Gesellschafter haben die Möglichkeit, sich selbst als Geschäftsführer abzusetzen und fremde Geschäftsführer einzusetzen und trotzdem gibt es Einflussmöglichkeiten, damit die Unternehmung so läuft, wie Sie es für richtig halten.
Wie das Zusammenspiel Gesellschafterstellung einerseits und Geschäftsführung andererseits genau funktioniert, sollten Sie sich durch unsere Anwältinnen und Anwälte erklären lassen.
Und wie gehen Sie als Gesellschafter mit Ihren Geschäftsführern um? Welche Verträge bestehen zwischen der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern? Wie lässt sich die Haftung konkretisieren? Wie viele Geschäftsführer haben Sie und haften alle Geschäftsführer für alles oder wird die Haftung aufgeteilt? Macht eine Aufteilung Sinn? Inwieweit macht es Sinn, Haftpflichtschäden, verursacht durch die Geschäftsführer, durch eine Versicherung abzudecken?
Eines ist klar:
Haftet ein Geschäftsführer für Beträge, die sein Vermögen übersteigen, nutzt Ihnen die Haftung gar nichts. Der Geschäftsführer ist höchstens gezwungen, privat Insolvenz anzumelden und Sie bleiben auf Ihrem Schaden sitzen.
Bei einer D&O Versicherung, die tatsächlich auch eintritt, bleibt der Geschäftsführer von einer privaten Insolvenz verschont und die Gesellschaft bekommt den Schaden durch den Versicherer ersetzt.
Wie das Zusammenspiel zwischen Versicherung, Haftung und Gesellschaft funktioniert, wie das Verhältnis bestens abgestimmt wird, erklären Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte.
Nicht umsonst beschäftigen wir auch Fachanwälte für Versicherungsrecht. Denn sich richtig versichern ist das eine - die Leistung von einem Versicherer zu bekommen ist das andere.
Für unsere Mandanten sind wir jedenfalls bestens aufgestellt.
Egal ob für den Fremdgeschäftsführer, den Geschäftsführer-Gesellschafter oder den Gesellschafter, der gegenüber dem Geschäftsführer oder auch der Versicherung seine Ansprüche durchsetzen will.
Unser Beratungsansatz ist anders als der vieler Wirtschaftskanzleien – lernen Sie uns und unsere moderne Art, Gesellschaftsrecht zu sehen, kennen: Zielorientiert, klar verständlich und mutig!
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular.
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