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Immobilienvermögen in Gesellschaften – welche Rechtsform passt zu Ihrer Strategie?

Immobilien lassen sich nicht nur im Privatvermögen, sondern auch sehr gezielt über Gesellschaften halten. Das kann steuerlich, haftungsrechtlich und strukturell große Vorteile bringen – wenn die Rechtsform und die Struktur zur Immobilie, zur Finanzierung und zu Ihren Zielen passen.

Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht arbeiten dabei eng mit unseren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen. So erhalten Sie eine abgestimmte Lösung aus einer Hand.

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Fragen zum THEMA Immobilienvermögen in Gesellschaften? Nehmen Sie Kontakt auf.

1. Warum Immobilien in Gesellschaftsform halten?

Immobilien in Gesellschaften zu halten, kann sinnvoll sein, wenn Sie:

  • Haftungsrisiken begrenzen wollen
  • mehrere Personen (Familie, Partner, Investoren) beteiligen möchten
  • Vermögen strukturiert aufbauen und trennen wollen (z.B. Betriebs- und Immobilienvermögen)
  • Steuerbelastung bei laufenden Mieten und späterem Verkauf optimieren möchten
  • frühzeitig an Nachfolge, Verkauf von Anteilen oder Investoren-Einstieg denken

Ob das für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, der Art der Immobilie und Ihrer Strategie ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – es braucht eine konkrete Analyse.

 

2. Typische Gesellschaftsformen für Immobilien

Wir beraten Sie zu den gängigen Rechtsformen und gestalten die Struktur so, dass sie zu Ihnen passt. Häufig genutzt werden u.a.:

  • GmbH
    • Klare Haftungsbegrenzung
    • Geeignet für größere Bestände oder gewerbliche Strukturen
    • Körperschaft- und Gewerbesteuer, dafür häufig planbare Besteuerung

  • GmbH & Co. KG
    • Kombination aus Haftungsbegrenzung und Personengesellschaft
    • Steuerlich oft attraktiv, flexibel bei Beteiligung mehrerer Personen
    • Häufig genutzt für Familienvermögen oder gemeinsame Investments

  • Einfache Personengesellschaft (GbR / Erbengemeinschaft)
    • Schnell gegründet, aber haftungsrechtlich und steuerlich oft nur Übergangslösung
    • Für dauerhaften Immobilienbestand in der Regel nicht ideal

  • Familiengesellschaft / vermögensverwaltende Personengesellschaft
    • Geeignet für Vermögensaufbau und Nachfolge in der Familie
    • Gestaltung von Stimmrechten, Erbfolge und Ausgleich unter Familienmitgliedern

  • Holding-Strukturen
    • Mehrere Immobilien-Gesellschaften unter einer Dachgesellschaft

    • Sinnvoll bei größerem Bestand oder unterschiedlichen Projekten

    • Kann steuerlich und haftungsrechtlich Vorteile bieten

Welche Struktur für Sie in Frage kommt, bestimmen wir gemeinsam anhand Ihrer Ziele:
laufende Erträge, Besicherung von Finanzierungen, Wertsteigerung, späterer Verkauf, Nachfolge etc.

 

3. Was wir konkret für Sie tun

Damit Sie nicht mit Standardlösungen arbeiten müssen, die nicht zu Ihrem Projekt passen, bieten wir Ihnen eine ganzheitliche Begleitung:

  • Analyse Ihrer Ausgangssituation und Ziele
    • Privatperson, Familie, Unternehmer, Investor, Projektentwickler
    • Bestehende Strukturen, Finanzierungen, Beteiligungen

  • Rechtsform- und Strukturberatung
    • Vergleich der in Betracht kommenden Gesellschaftsformen
    • Vor- und Nachteile in Haftung, Steuer, Flexibilität, Nachfolge

  • Gestaltung und Gründung
    • Entwurf und Verhandlung von Gesellschaftsverträgen
    • Abstimmung mit Notar, Banken, Mitgesellschaftern

  • Steuerliche Strukturierung
    • Einbindung unserer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
    • Planung der laufenden Besteuerung, Abschreibungen und Exit-Struktur

  • Begleitung im laufenden Betrieb
    • Änderungen im Gesellschafterkreis
    • Anpassungen bei Zukauf, Verkauf oder Umstrukturierung
    • Vorbereitung auf Nachfolge oder Veräußerung der Gesellschaft/Immobilien

So stellen wir sicher, dass Ihre Immobiliengesellschaft nicht nur „auf dem Papier“ funktioniert, sondern auch rechtlich stabil, steuerlich durchdacht und wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

4. Wann sich eine Beratung besonders lohnt

Eine strukturierte Gestaltung ist vor allem dann wichtig, wenn:

  • Sie größeres Immobilienvermögen aufbauen oder bündeln möchten
  • Sie Immobilien gemeinsam mit Partnern, Familie oder Investoren halten
  • Sie Betrieb und Immobilie trennen möchten (z.B. Betriebs-GmbH und Besitzgesellschaft)
  • Sie an Nachfolge, Schenkung, vorweggenommene Erbfolge denken
  • Sie einen Verkauf oder Teilverkauf (Immobilie oder Gesellschaftsanteile) planen

Wenn Sie überlegen, Immobilien in einer Gesellschaft zu halten – oder bestehende Strukturen zu überprüfen – entwickeln unsere Fachanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gemeinsam mit Ihnen ein passendes Konzept. Alles abgestimmt, ohne Reibungsverluste, aus einer Hand.

Wenn Sie uns fragen, müssen Sie nicht alles lesen. 

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnmahme!

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