* Kauf bricht nicht Miete: Sie treten als Käufer in die bestehenden Mietverhältnisse ein – mit allen Rechten, aber eben auch allen Pflichten.
* Cashflow und Wert der Immobilie hängen unmittelbar von den Mieten ab: Miethöhe, Nebenkosten, Staffeln, Indexierung, Laufzeiten, Verlängerungsoptionen, Kündigungsrechte.
* Risiken in den Verträgen (z.B. unwirksame Klauseln, Sonderkündigungsrechte des Mieters, fehlende Mietsicherheiten) schlagen direkt auf Ihren Ertrag und den Wert der Immobilie durch.
Gerade im gewerblichen Mietrecht gibt es nur wenige zwingende gesetzliche Vorgaben. Vieles ist Verhandlungssache, vieles steht nur im Vertrag – oder eben nicht. Was auf den ersten Blick nach „Flexibilität“ aussieht, kann sich für Käufer als teurer Fallstrick erweisen.
Gewerbemietrecht folgt weitgehend der Dynamik des Wirtschaftslebens. Das bedeutet:
• Wenig gesetzliche Schutzvorschriften, viel Vertragsfreiheit
• Häufig individuelle Regelungen, die stark von „Standard“ abweichen
• Hoher Einfluss von Mietvertragsgestaltung auf Ertrag und Risiko
Typische Punkte, die wir für Sie prüfen:
• Laufzeit, Kündigungsrechte, Verlängerungsoptionen
• Staffelmiete, Indexmiete, Umsatzmiete
• Regelungen zu Instandhaltung, Instandsetzung und Schönheitsreparaturen
• Betriebskostenumlage und Nebenkostenrisiken
• Konkurrenzschutz, Sortimentsbindung, Nutzungsbeschränkungen
• Regelungen zu Mietsicherheit, Bürgschaften, Kaution
• Sonderkündigungsrechte (z.B. bei Umbau, Modernisierung, Insolvenz)
Gerade bei Bestandsobjekten mit gewerblichen Mietern ist eine gründliche rechtliche Analyse der Mietverträge zwingend, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Investments realistisch bewerten zu können.
Auch bei Wohnraum gilt: Der Wert eines Mehrfamilienhauses oder eines Wohn- und Geschäftshauses steht und fällt mit den bestehenden Mietverträgen.
Wir prüfen für Sie u.a.:
• Wirksamkeit von Mieterhöhungsvereinbarungen, Staffeln, Indexierungen
• Nebenkostenregelungen (was ist umlagefähig, was nicht?)
• Klauseln zu Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten
• Befristungen und besondere Kündigungsregelungen
• Mietsicherheiten (Höhe und Form der Kaution, Bürgschaften)
Fehlerhafte oder unwirksame Klauseln können dazu führen, dass Sie als Käufer mit geringeren Mieten, höheren Kosten oder eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten leben müssen, als ursprünglich gedacht.
Wir unterstützen Sie bereits vor dem Kauf dabei, die mietvertragliche Situation klar und rechtssicher einzuschätzen:
• Due-Diligence-Prüfung der gewerblichen und wohnraummietrechtlichen Verträge
• Identifikation von wirtschaftlichen Risiken aus den Mietverhältnissen
• Einschätzung von Mietsteigerungspotenzial und rechtlichen Grenzen
• Hinweise zu nachträglichen Anpassungsmöglichkeiten der Verträge
• Unterstützung bei Verhandlungen mit Verkäufer oder Mietern
• Bei Projektentwicklungen oder neu entstehenden Objekten („Vermietung vom Reißbrett“) entwerfen wir zudem maßgeschneiderte Mietverträge, die auf Ihr Nutzungskonzept und Ihr Renditeziel abgestimmt sind – sowohl im Gewerbe- als auch im Wohnbereich.
Wer eine vermietete Immobilie kauft, kauft immer auch die Mietverträge mit.
Deshalb ist eine frühzeitige, gründliche und praxisnahe Prüfung der Mietverträge – gewerblich wie wohnraumbezogen – ein zentraler Baustein jeder wirtschaftsrechtlichen Beratung beim Immobilienkauf.
Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten oder kurz vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags stehen, sollten wir uns die Mietverträge gemeinsam ansehen, bevor Sie unterschreiben.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnmahme!
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