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Nachfolge mit Immobilienvermögen – Erben, Schenken, Absichern

Immobilien spielen im Nachlass fast immer eine zentrale Rolle. Sie sind wertvoll, oft emotional besetzt und steuerlich anspruchsvoll. Wer Immobilien besitzt oder erwerben will, sollte deshalb seine Nachfolge frühzeitig planen – sonst entscheiden später andere.

Wir verknüpfen Erbrecht, Steuerrecht und Immobilienrecht und sorgen dafür, dass Ihr Immobilienvermögen so übergeht, wie Sie es wollen – rechtlich sauber, steuerlich durchdacht und praktisch umsetzbar.

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1. Warum Nachfolgeplanung bei Immobilien sofort ein Thema ist

  • Immobilien lassen sich nicht „mal eben“ aufteilen – sie binden Familien und Miterben oft auf Jahrzehnte.
  • Ohne klare Regelung drohen Streit unter Erben, Zwangsverkäufe oder wirtschaftlich schlechte Lösungen.
  • Die Erbschaft- und Schenkungsteuer kann bei Immobilien erheblich sein – aber mit rechtzeitiger Planung oft deutlich reduziert werden.
  • Nießbrauchsrechte, Wohnrechte und Rückforderungsrechte müssen sauber gestaltet werden, damit sie tatsächlich schützen und nicht blockieren.

Wer Immobilien hat, hat automatisch auch ein Nachfolge-Thema – und zwar heute, nicht irgendwann später.

2. Typische Konstellationen, in denen Sie handeln sollten

Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Situationen:

  • Sie besitzen eine oder mehrere Immobilien (privat oder über Gesellschaften) und wollen sicherstellen, dass Ihre Familie abgesichert ist.
  • Sie möchten zu Lebzeiten übertragen (Schenkung), aber sich Rechte vorbehalten (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht).
  • Sie sind Miterbe einer Immobilie und wollen wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie aus der Erbengemeinschaft herauskommen.
  • Sie haben eine Immobilie geerbt und fragen sich, wie sich das auf Erbschaftsteuer und Einkommensteuer
  • Sie möchten Immobilien gezielt auf bestimmte Personen verteilen (z.B. Kinder, Ehepartner, Lebensgefährte), ohne andere zu benachteiligen.

Gerade bei mehreren Erben, Patchwork-Konstellationen oder hohem Immobilienvermögen ist eine planvolle Gestaltung unverzichtbar.

3. Unsere Themen im Zusammenspiel von Erbrecht, Steuerrecht und Immobilienrecht

Unsere Stärke liegt in der Verknüpfung der Rechtsgebiete. Wir denken nicht nur „Testament“, sondern immer auch Steuer und Immobilie mit:

  • Testamente und Erbverträge mit Immobilienbezug
    • Wer soll welche Immobilie bekommen?
    • Wie werden Pflichtteilsansprüche berücksichtigt?
    • Wie vermeidet man Zwangsverkäufe?

  • Schenkungs- und Übergabemodelle zu Lebzeiten
    • Übertragung gegen Nießbrauch oder Wohnrecht
    • Kombination aus Schenkung, Ausgleichszahlungen und Vorbehaltsrechten
    • Einbindung von Familiengesellschaften oder Immobilien-Gesellschaften

  • Nießbrauch und Wohnrecht
    • Gestaltung und Absicherung im Grundbuch
    • Auswirkungen auf Mieteinnahmen, Steuer, Finanzierung und Verkauf

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
    • Nutzung von Freibeträgen (zeitlich gestreckt und mit Konzept)
    • Bewertung von Immobilien, Steueroptimierung bei Verteilung
    • Planung der Liquidität: Wer kann die Steuer zahlen – und wovon?

  • Erbengemeinschaften und Auseinandersetzung
    • Strategien, um blockierte Situationen zu lösen
    • Verkauf, Teilung, Übernahme durch einen Miterben mit Ausgleich

So stellen wir sicher, dass Ihre Immobilie nicht zum Zankapfel wird, sondern gezielt und steuerlich sinnvoll übertragen wird.

4. Was wir konkret für Sie tun

Wir bieten Ihnen eine praktische, umsetzbare Nachfolgeplanung rund um Ihre Immobilien:

  • Analyse Ihrer aktuellen Vermögens- und Familiensituation
  • Entwicklung eines klaren Nachfolgekonzepts (Erbfolge, Schenkung, Gesellschaftsstruktur)
  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen
  • Einbindung von Nießbrauch, Wohnrechten und Rückforderungsrechten
  • Steuerliche Planung zusammen mit unseren Steuerexperten
  • Begleitung bei der Umsetzung: Notar, Grundbuch, Finanzamt, Abstimmung in der Familie

Und falls der Erbfall bereits eingetreten ist, vertreten wir Sie bei der Abwicklung und Auseinandersetzung – rechtlich fundiert, aber immer mit Blick auf praktikable Lösungen.

5. Fazit: Immobiliennachfolge ist nichts für später

Wer Immobilien hat oder kauft, sollte seine Nachfolge nicht aufschieben.
Erbrecht, Steuerrecht und Immobilienrecht funktionieren nur gemeinsam – genau an dieser Schnittstelle arbeiten wir jeden Tag.

Wenn Sie Immobilien besitzen, erben, miterben oder Nießbrauch/Wohnrechte nutzen oder planen, sollten wir Ihre Situation frühzeitig gemeinsam durchgehen – bevor Konflikte entstehen oder Steuervorteile verfallen.

Wenn Sie uns fragen, müssen Sie nicht alles lesen. 

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnmahme!

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