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Inken Dubiel

  • "Seit vielen Jahre fühle ich mich arbeitsrechtlich durch Frau Dubiel sehr gut beraten. Wir konnten immer gute sowie pragmatische Lösungen erarbeiten und umsetzten. Den offenen Austausch und die gute fachliche Beratung weiß ich in der der Zusammenarbeit mit Frau Dubiel sehr zu schätzen." Senior HR Business Partner

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  • "Frau Dubiel berät unser Unternehmen seit einiger Zeit und ist ein erheblicher Gewinn. Sie hat sich innerhalb kürzester Zeit und mit sehr viel Engagement in unsere Strukturen und Themen eingearbeitet und ist eine wertvolle Unterstützung in rechtlich anspruchsvollen Fragestellungen. Wir können Ihre Beratung uneingeschränkt empfehlen."

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  • "Frau Dubiel ist für uns eine fachlich sehr kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen, die wir zum Arbeitsrecht haben. Lösungsorientiert konnten wir schon einige Problemfälle für uns als Unternehmen sehr gut lösen." Stadtwerke Quickborn GmbH, Ulrike Fölsch

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  • "Mit Frau Dubiel arbeiten wir seit vielen Jahren sehr vertrauensvoll zusammen. Wozu auch immer wir Rat brauchen (Betriebsrat, Kündigung, Betriebsübergang, usw.), wir wissen, dass wir von Frau Dubiel immer kompetente Beratung und Unterstützung erhalten."

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Steckbrief

Rechtsanwältin:

Rechtsanwältin seit 2003
Fachanwältin:
Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2006

Status:

Leiterin der Rechtsanwaltskanzlei Hamburg
Zusatzausbildung:
Bankkauffrau 1995

Werdegang:

Frau Rechtsanwältin Dubiel, in Limburg aufgewachsen und dort ihr Abitur mit 1,6 abgeschlossen, ließ sich zunächst zur Bankkauffrau ausbilden. Das Studium nahm Sie an der Justus-Liebig-Universität in Gießen auf, der Abschluss des 1. Staatsexamen erfolgte mit großem Prädikat, und das im Freiversuch. Der Schwerpunkt der Ausbildung lag von Anbeginn im Arbeitsrecht, was sich auszahlte. Sie trat 2003 in die arbeitsrechtlich spezialisierte Berliner Kanzlei Knauthe - Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare - ein. Dort bearbeitete sie ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle wie größere Umstrukturierungen und komplexe Transaktionen neben den üblichen Kündigungsschutzverfahren samt Betriebsratsanhörungen. Bereits 2006, nur 3 Jahre nach ihrer Zulassung zur Anwaltschaft, wurde ihr deshalb von der Rechtsanwaltskammer Berlin der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht verliehen. Schneller lässt es die FAO nicht zu..

2012 trat Frau Dubiel in unsere Hamburger Kanzlei ein, wurde 2015 Senior Associate. 2018 übernahm sie als stellvertretende Leiterin der Kanzlei Hamburg bereits Personalverantwortung, um 2024 dann Leiterin der Hamburger Kanzlei zu werden mit derzeit rund 10 Anwältinnen und Anwälten allein im Arbeitsrecht.

Frau Dubiel zeichnet vor allem ihr Souveränität in Verhandlungen – gerichtlich wie außergerichtlich – aus. Gepaart mit ihrem exzellenten arbeitsrechtlichen Wissen und umfassenden Kenntnissen der aktuelle Rechtsprechung ist sie eine geborene Verhandlerin in vor allem schwierigen Situationen. Wenn es um richtig viel geht, ist sie die richtige Anwältin. Auch Gegner und Gerichte schätzen ihr Wissen, denn was Sie sagt, ist richtig. Sie bleibt auch in schwierigsten, aufgeheizten Streitigkeiten freundlich, wertschätzend, ehrlich und sorgt dafür, dass alle anderen wieder einen kühlen Kopf bekommen, um so beste Ergebnisse für ihre Mandanten erzielen zu können. Einen Schreihals bekommen Sie mit Frau Dubiel nicht als Anwältin, sondern eine Frau, die sofort als fachlich Beste im Raum wahrgenommen wird. Sie braucht keine lauten Töne, um sich Gehör zu verschaffen. Ihre Mandanten finden zudem ihre Verbindlichkeit, Pünktlichkeit, Schnelligkeit und Genauigkeit sowie ihre klare Sprache in ihren Schriftsätzen wichtig. Für uns alle in der Kanzlei ist sie daher auch die perfekte Leiterin des wichtigen Standortes Hamburg, denn auch ihre eigenen Mitarbeiter mögen ihre herausragenden Qualitäten.

Tätigkeitsumfang:

Neben schwierigen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahren, vor allem im Bereich der betriebsbedingten Kündigung im Zusammenhang mit Firmenkäufen bzw. -verkäufen, Umstrukturierungen, Outsourcing, Massenentlassungen und dem damit einhergehenden Verhandeln über Sozialpläne zählen die Sozialauswahl, Zustimmungsverfahren vor den Integrationsämtern und der Sonderkündigungsschutz (Betriebsräten u. ä.) zu ihrem Tätigkeitsbereich als Anwältin für Arbeitsrecht in Hamburg. Als Spezialistin für Betriebsverfassungsrecht ist sie darüber hinaus innerhalb der Kanzlei zuständig für Beschlussverfahren, Verhandlungen mit dem Betriebsrat (Inhalte von Betriebsvereinbarungen) und Gewerkschaften, also Verhandlungen über Inhalte von Tarifverträgen.

Mandantenstimmen:

Mandantenstimmen finden Sie auf anwalt.de.

Anwaltskammer:

Hier finden Sie die Kammerzugehörigkeit.

Wittig Ünalp Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH // Impressum // Datenschutz

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